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Zahngold/Bruchgold verkaufen - was beachten?

Steigende Goldpreise veranlassen nicht wenige Menschen dazu, die alten Schmuckbestände einmal genauer zu durchforsten. Auch Bruch- und Zahngold sind begehrt und erzielen am Markt gute Preise. Die Frage ist jedoch: Welche Preise? Die meisten Bürger sind nicht dazu in der Lage, den Wert von Zahngold oder Bruchgold genau einzuschätzen. Darüber hinaus warnten Verbraucherzentrale und Presse bereits mehrfach davor, Gold einfach so per Post an Goldankaufstellen zu verschicken.

Was ist eigentlich Bruchgold?

Bei Bruchgold handelt es sich um beschädigte Gegenstände aus Gold. In der Regel sind dies in erster Linie Ringe, Ketten, Anhänger, Ohrringe und andere Schmuckgegenstände, die verbogen oder zerbrochen sind und keine Funktion mehr erfüllen. Der Zustand spielt in der Regel keine Rolle, denn maßgeblich für die Bestimmung des Wertes ist der Feingoldgehalt. Dieser wird im Rahmen des Goldankaufs geschätzt. Dazu stehen Präzisionswage, Prägestempel, Röntgenfluoreszenanalyse (RFA) und Stichprobe zur Verfügung. Ein exakter Wert kann aber erst bei der Trennung in den Scheideanstalten ermittelt werden.

Die Risiken beim Verkauf von Gold

Der Verkauf von Gold sollte möglichst durch persönliche Anlieferung geschehen, da es in der Vergangenheit wiederholt zu Vorfällen gekommen ist, in denen der Wert zu niedrig geschätzt wurde. Wer Gold dennoch verschicken möchte, sollte einige Dinge beachten. Es steht dabei freilich außer Frage, dass dem Umschlag selbst nicht anzusehen sein darf, welcher kostbare Inhalt sich darin befindet. Deswegen finden hierfür neutrale Umschläge Verwendung, die dem Verkäufer kostenlos zugeschickt werden. Dem wird noch ein gesetzlich vorgegebenes Edelmetallbegleitschreiben hinzugefügt, in dem beispielsweise Name und Adresse des Verkäufers, eine eidesstattliche Versicherung und eine Besitzbescheinigung enthalten sein muss. Auch die Zieladresse ist meist neutral. Es darf also nicht daraus hervorgehen, dass es sich um einen Goldankauf handelt.

Wichtig ist natürlich auch der Preis. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, lässt das Gold gleich bei einer persönlichen Anlieferung schätzen. Maßgeblich ist der Schätzwert der Goldschmiedeinnung. Auch können Goldbestände direkt an manche Scheideanstalten verkauft und somit Händler umgangen werden. Scheideanstalten trennen das Feingold von den übrigen Bestandteilen. Nach dem Feingoldgehalt wird auch der Wert des Zahn- oder Bruchgoldes ermittelt.


Weitere Meldungen siehe: News-Archiv zur Goldanlage


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